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Steuern
Die Gemeindeversammlung vom 18. Dezember 2023 hat folgende Gemeindesteuersätze für das Jahr 2024 beschlossen:
Natürliche Personen: Einkommens- und Vermögenssteuer (§ 19 StG):
60 % des Staatssteuerbetrages (wie bisher)
Juristische Personen (im Jahr 2023 erfolgt die Umstellung von Gemeindesteuersatz auf Gemeindesteuerfuss in % des Staatssteuerbetrages):
Ertragssteuer (§ 58 StG): 55 % des Staatssteuerbetrages
Kapitalsteuer (§ 62 StG): 55 % des Staatssteuerbetrages
Feuerwehrpflichtersatz (§ 15, Abs. 2 Feuerwehrreglement):
10 % des Gemeindesteuerbetrages, max. Fr. 1'000.—
Die Gemeindesteuern 2024 werden am 30. September 2024 zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlungen werden bis zur Fälligkeit mit 0.8% verzinst.
Dieser Vergütungszins ist steuer- und verrechnungssteuerfrei. Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitstermin entrichtet werden, ist ein Verzugszins von 4.75 % zu entrichten.
Kontakt
Steuerauskünfte Zahlungen & Veranlagungen
Zahlungen
Per 1. Januar 2024 wurde der Steuerbezug an die kantonale Steuerverwaltung übertragen. Die Gemeinde Münchenstein steht Ihnen für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen der Gemeindesteuer sowie für Zahlungsabkommen und Kontoauszüge gerne bis und mit Steuerjahr 2023 via Tel. 061 416 11 25 oder buchhaltung@muenchenstein.ch zur Verfügung.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerbezug
Tel. 061 552 51 40 oder steuerverwaltung@bl.ch.
Veranlagungen
Für Auskünfte zu Veranlagungen die durch die Kantonale Steuerverwaltung in Liestal erstellt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerveranlagung Tel. 061 552 51 20.
Zugehörige Objekte
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3.2 Steuern | Steuerveranlagung (Kanton) 061 552 51 20 | buchhaltung@muenchenstein.ch |