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Entsorgungsgebühren
Für die Entsorgung folgender Abfallarten fallen in der Gemeinde Münchenstein Gebühren an:
- Kehricht
- Sperrgut
- Grünabfuhr
- Bioabfall
Gebühren
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Gebührensäcke pro Rolle à 10 Säcke 17 Liter für CHF 10.00 35 Liter für CHF 20.00 60 Liter für CHF 32.00 |
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Sperrgut (blaue Marken) Sperrgut bis 7.5 kg 1 Gebührenmarke CHF 3.20 Sperrgut bis 15 kg 2 Gebührenmarken CHF 6.40 je weitere 7.5 kg 1 Gebührenmarke zusätzlich |
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Grünabfuhr (grüne Marken) |
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Bioabfall (Zeitvignetten) |
Die Container für die Grünabfuhr sowie für Bioabfälle können einerseits im Fachhandel und andererseits direkt beim Entsorgungsunternehmer bezogen werden. Container für die Grünabfuhr/Bioabfälle müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen sich für die Leerung mit Abfuhrfahrzeugen eignen (Kippvorrichtung)
- über Räder verfügen / rollbar sein
- sie müssen grün sein und mit einem verschliessbaren Deckel versehen sein
- es dürfen keine Hartplastikcontainer verwendet werden
- auf dem Container müssen Angaben zum Fassungsvermögen sichtbar sein
Bei der Verwendung von Jahres- bzw. Halbjahresvignetten sind diese auf der Rückseite des Containers anzubringen. Um Verwechslungen zu vermeiden, muss der Sammelcontainer mit Name und Adresse versehen werden.
Verkaufsstellen Gebührensäcke und -marken
Die verschiedenen Gebührensäcke und Gebührenmarken erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder an folgenden Verkaufsstellen:
- Apotheke Zollweiden, Baselstrasse 71
- Coop Pronto Shop, Bottmingerstrasse 65
- Denner Zollweiden, Langackerstrasse 3
- Kiosk im Coop Gartenstadt, Stöckckerstrasse 8
- Migros Gartenstadt, Stöckckerstrasse 8
- Migros Partner Zollweiden, Baselstrasse 71
- Socar GmbH, Bruderholzstrasse 43
- Avec Shop / Tanstelle Ruedi Rüssel, Hauptstrasse 60
Zeitvignetten für Bioabfall und grüne Containermarken (bis 800 Liter) für die Grünabfuhr sind ausschliesslich am Schalter der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Gewerbekehricht
Die gewichtsabhängige Gewerbeabfuhr erfolgt mitells Containern bis zu einem Fassungsvermögen von 800 Litern. Alle Gewerbecontainer für brennbare Siedlungsabfälle müssen mit einem Chip ausgestattet sein. Dieser wird nach der Anmeldung direkt vom Abfuhrunternehmer angebracht. Bei der Leerung wird der Chip gelesen und das Gewicht registriert. Dem Kunden wird die Abfuhr durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
Neuanmeldungen können hier vorgenommen werden.
Hinweis: Wird die Gewerbekehrichtabfuhr nicht mehr benötigt, muss eine Abmeldung erfolgen. Ansonsten wird die Dienstleitung weiter in Rechnung gestellt (CHF 5.50 pro Leerung / CHF -.23 pro kg, exkl. MwSt.).