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Finanzhaushalt
Das aktuelle Budget, das jeweils von der Gemeindeversammlung im Dezember beschlossen wird, gibt Auskunft über die erwarteten Aufwendungen und Erträge der Gemeinde des kommenden Jahres.
Die Rechnung fasst die Bilanz und die Erfolgsrechnung des vergangenen Jahres zusammen. Der Souverän nimmt diese jeweils an der Gemeindeversammlung im Juni zur Kenntnis.
Ebenfalls mit dem Budget wird der Gemeindeversammlung im Dezember jeweils der Aufgaben- und Finanzplan vorgelegt. Dieser beschreibt für die nächsten fünf Jahre die voraussichtliche Entwicklung der Gemeindeaufgaben mit ihren Auswirkungen auf den Finanzbedarf (§ 157c Abs. 2 lit. a Gemeindegesetz (GemG)). Im Aufgaben- und Finanzplan werden die Schwerpunkte der Politik und die Umsetzung der Legislaturziele des Gemeinderates in ihrer finanziellen Dimension dargestellt. Es handelt sich dabei um eine «rollende Planung». Der Aufgaben- und Finanzplan dient der mittelfristigen Steuerung von Aufgaben und Finanzen und soll die Massnahmen zur Beibehaltung oder Erreichung eines auf die Dauer ausgeglichenen Finanzhaushalts aufzeigen (§ 157c Abs. 2 lit. b GemG).
Für weitere Fragen und Anliegen steht gerne die Abteilung Finanzen & Steuern zur Verfügung.