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Zuzug
Herzlich Willkommen in Münchenstein!
Für die offizielle Anmeldung in unserer Gemeinde sind die Einwohnerdienste auf der Gemeindeverwaltung zuständig. Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihren Vierbeiner ebenfalls bei den Einwohnerdiensten an.
Für die Anmeldung schulfpflichtiger Kinder ist das Sekretariat der Primarschule respektive der Sekundarschule zuständig:
Sekretariat Kindergarten/Primarschule
Sabrina Lombardi Tel. 061 416 03 33
sabrina.lombardi@muenchenstein.ch
Sekretariat Sekundarschule
Raffaella Molinari Tel. 061 552 01 40
raffaella.molinari@sbl.ch
Wer vom Ausland oder einem anderen Kanton zugezogen ist und einen Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen möchte, findet hier weitere Informationen.
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 00
Fax 061 416 11 99
einwohnerdienste@muenchenstein.ch
Anmeldung, Zuzug
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Münchenstein!
Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden?
Bitte beachten Sie die gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen für die Anmeldung. Wir bitten Sie deshalb, innert dieser Frist mit den für Sie notwendigen Unterlagen bei uns vorzusprechen oder die Anmeldung – sofern Sie die Voraussetzung erfüllen – via eUmzug unter www.eumzug.swiss vorzunehmen:
Zuzug kantonal/ausserkantonal | Zuzug aus dem Ausland | |
Schweizerinnen und Schweizer |
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Ausländerinnen und Ausländer (EU/EFTA) |
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Ausländerinnen und Ausländer (nicht EU/EFTA) |
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*² bei Untermiete: Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter
(Bitte informieren Sie auch den Eigentümer(in) der Liegenschaft oder die Liegenschaftsverwaltung über das Untermietsverhältnis.
bei Eigentum: Kaufvertrag
- Bei der Anmeldung von minderjährigen Kindern ist der Sorgerechtsentscheid bzw. die Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzubringen.
- Beim Zuzug aus dem Ausland ist innert 90 Tagen nach dem Zuzug der Nachweis über den Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung (KVG) oder die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz abzugeben.
Wochenaufenthalter
- Niederlassungsausweis (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Amtlicher Personalausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis)
- Mietvertrag oder Untermietvertrag von Mieter:in und Vermieter:in / Eigentümer:in unterzeichnet
- Fragebogen über Wochenaufenthalt plus die darauf aufgeführten Unterlagen (den Fragebogen finden Sie unter der Dienstleistung "Wochenaufenthaltsbewilligung" unter "Dokumente")
Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können.
Hinweise zum Datenschutz inkl. Musterschreiben finden Sie unter dem nachfolgenden Link unter dem Stichwort "Einwohnerregister".
Sollten Sie nicht im Besitz einer Packung Kaliumiodid-Tabletten sein, können Sie bei uns einen Gutschein abholen, der Sie zum Bezug der Tabletten in einer Apotheke berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jodtabletten.ch
Einbürgerungen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/einbuergerung
Hundehaltung und -gebühren
Wegleitung Hundeanmeldung
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen (§6 des Reglements über die Hundehaltung der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 25. Oktober 2005).
Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite des Kantons-Basellandschaft.
Hundeanmeldung
Bei der Anmeldung sind einzureichen:
- Hundepass oder/und Impfausweis,
- Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken),
- Nachweis der Chipnummer des Hundes
Jeder Hund, der in der Gemeinde gehalten wird, muss gemeldet werden.
Hundeabmeldungen sind erforderlich bei
- Wegzug
- Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
- Ableben des Hundes (Bestätigung des Tierarztes o. Euthanasierechnung)
Gebühren:
a. Pro Hund und Jahr CHF 150.00
b. Haltergebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Erfolgt die Anmeldung nach dem
30. Juni, wird die Hälfte der Gebühr erhoben
c. Übertretungen gemäss Ordnungsbussenliste zum Reglement über die Hundehaltung
können im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.
d. Für alle weiteren Verletzungen der Bestimmungen dieses Reglements oder kantonaler
Bestimmungen über die Hundehaltung, die nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet
werden können, können provisorische Bussenverfügungen von CHF 200.00 bis
CHF 5000.00 ausgesprochen werden. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen
des Gemeindegesetzes.
Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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1.1 Einwohnerdienste | 061 416 11 00 | einwohnerdienste@muenchenstein.ch |