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Reklamen

Wenn Sie an der Fassade Ihres Geschäfts, Ladens oder Ihres Bürogebäudes eine Reklametafel, Firmenschrift oder Leuchtreklame anbringen resp. auf Allmend eine Aussenreklame (Plakatstellen, Werbefahnen etc.) aufstellen möchten, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde.

Gesetzliche Grundlagen:
Das Reklamereglement vom 4. Dezember 2017 mit Stand 18. Januar 2018 sowie die Verordnung zum Reklamereglement vom 6. März 2018 können Sie untenstehend downloaden.
Zusätlich  können Sie auch das Formular Reklame-Begehren herunterladen.

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