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Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen
Nicht bewilligungspflichtig sind Take-away-Betriebe (Imbissbuden etc.), Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.
Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist weiterhin die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten.
Das Gesuch für Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen finden Sie unten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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5.5 Gemeindepolizei | 061 416 11 02 | polizei@muenchenstein.ch |
Name | Download |
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