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Rechtsauskünfte Zivilkreisgericht
Das Zivilkreisgericht West (mit Sitz in Arlesheim) erteilt unentgeltliche Rechtsauskunft an Personen mit Wohnsitz im entsprechenden Gerichtskreis in Fragen des Privatrechts (Eherecht, Scheidung, Erbrecht, Nachbarrecht, Kauf- und Werkvetragsrecht, Arbeits- und Mietrecht etc.). Keine Rechtsauskunft wird erteilt in Fragen des öffentlichen Rechts (Bauzonenfragen, Sozialversicherungen, Steuern etc.) und des Strafrechts. Auch komplizierte Fragestellungen, die ein Aktenstudium erfordern, eignen sich nicht für die unentgeltliche Rechtsauskunft und gehören in die Hand einer Anwältin oder eines Anwalts.
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West, Domplatz 5/7, 4144 Arlesheim, Tel. 061 552 80 00
Telefonische Rechtsauskunft: Tel. 061 552 80 20, mittwochs 14.00 bis 17.00 Uhr
Persönliche Rechtsauskunft: Domplatz 5 (Hofeingang), 4144 Arlesheim, montags 14.00 bis 17.00 Uhr