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Kantonale Baugesuche
Das kantonale Bauinspektorat Basel-Landschaft in Liestal erteilt Baubewilligungen für:
a. | das Erstellen neuer Bauten, die Erweiterung oder Abänderung bestehender Bauten und Bauteile sowie für alle baulichen Anlagen über oder unter der Erde; |
b. | die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten und Anlagen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung; |
c. | Deponien, Ablagerungsplätze, Materialgruben und Steinbrüche; |
d. | Stützmauern, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie bauliche Anlagen, die dem Lärmschutz dienen; |
e. | Einfriedigungen, sofern die Gemeinden sie unter die Baubewilligungspflicht stellen; |
f. | die Errichtung von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen; |
g. | Aussenantennenanlagen; |
h. | Abbruch von Bauten und Bauteilen von Liegenschaften in Kernzonen und anderen Schon- resp. Schutzzonen. |
Solaranlagen: | |
i. | Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, sind meldepflichtig. Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor Baubeginn schriftlich an das Bauinspektorat zu erfolgen. |
Bei den untenstehenden Links und bei den Publikationen finden Sie weitere wichtige Informationen und Formulare.
Links
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
Fax 061 416 11 97
bauverwaltung@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 55
Jessica.Russo-Nibali@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 78
Fax 061 416 11 97
dominique.vaneekhout@muenchenstein.ch
Zugehörige Objekte
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2.4 Raum und Umwelt | 061 416 11 50 | bauverwaltung@muenchenstein.ch |