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Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung

9. April 2025

Bezüglich Einreichung der Steuererklärung wird die Frist stillschweigend und gebührenfrei bis zum 31. Mai 2025 verlängert. Dementsprechend ist es nicht erforderlich, ein Gesuch einzureichen.

Eine Verlängerung zur Abgabe der Steuererklärung über den 31. Mai 2025 hinaus ist hingegen gebührenpflichtig. In diesem Fall muss ein schriftliches Gesuch an die Kantonale Steuerverwaltung, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal gestellt werden oder online unter www.steuern.bl.ch mittels Link "Fristerstreckungsgesuch Privatperson".