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Vogelgrippe – Errichtung eines Beobachtungsgebietes im Baselbiet
Wie das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kanton Basel-Landschaft mitteilt, wurde am 9. Januar 2025 das Vogelgrippevirus bei einem Wildvogel im Kanton Bern nachgewiesen. Zuvor war das Virus bereits im Reuss Delta im Kanton Uri sowie im Gebiet des Bodensees bei einzelnen Wildvögeln nachgewiesen worden. Um ein Übergreifen der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza daher angepasst.
Das vom BLV festgelegte Beobachtungsgebiet umfasst im Kanton Basel-Landschaft einen Drei-Kilometer-Uferstreifen entlang des Rheins, wobei auch das Gemeindegebiet von Münchenstein betroffen ist. Geflügelhaltende in diesem Gebiet sollten ihre Tiere besonders genau beobachten und verdächtige Krankheitsanzeichen wie Erkrankungen der Atemwege, Rückgänge in der Legeleistung und verminderte Futter- oder Wasseraufnahme sofort einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden.
In Haltungen ab 50 Vögeln (Geflügel) gelten spezielle Hygienemassnahmen und Auflagen betreffend Auslauf im Freien. Geflügelhaltende müssen insbesondere dafür sorgen, dass Wildvögel keinen Kontakt zum Hausgeflügel haben und der Zugang zur Tierhaltung nur dringend notwendigen Personen möglich ist. Die allgemeinen Biosicherheitsmassnahmen (Stallkleidung, Hygiene) sind zu beachten.
Karte des betroffenen Gebiets sowie die entsprechende Verfügung siehe unten folgend.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind zudem HIER zu finden.
Zugehörige Objekte
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Allgemeinverfügung Massnahmen Vogelgrippe (PDF, 202.56 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Massnahmen Vogelgrippe |