Kopfzeile

Inhalt

Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht in der Brüglinger Ebene

15. Januar 2025

Bezüglich Marschübungen von Fasnachtscliquen und Guggenmusiken in der Brüglinger Ebene zur diesjährigen Fasnacht wird folgende Regelung in Erinnerung gebracht:

Gemäss § 30 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 27. März 2007 sind Marschübungen mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten vier Wochen vor und drei Wochen nach der „Basler Fasnacht“, also ab Samstag, 8. Februar 2025, bis Sonntag, 30. März 2025, zu den folgenden Zeiten gestattet:

  • Montag bis Samstag:             10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr
  • Sonntag:                                 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Die Bewilligung erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der Brüglinger Ebene. Auf den Langsamverkehr ist gebührend Rücksicht zu nehmen. In den Wohnquartieren der Gemeinde Münchenstein dürfen keine Marschübungen durchgeführt werden.