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Zur Abstimmung vom 24. November 2024

6. November 2024

Die Abstimmungsunterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel, Erläuterung zur Abstimmung) werden den Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten haben, sollten diesen bis spätestens Dienstag, 19. November 2024, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anfordern. Die Abholung muss persönlich erfolgen.

Eventuell fehlende Unterlagen (Stimmzettel) können bei der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten oder am Wahlwochenende direkt im Wahllokal angefordert werden.

Für die „Briefliche Stimmabgabe“ wird auf die Ausführungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises verwiesen. Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Die Stimmrechtsausweise können bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung unfrankiert der Post (B-Post) übergeben werden. Couverts, die im Anschluss der Post übergeben werden, können bis Donnerstag vor der Abstimmung via A-Post übermittelt werden und müssen selbst frankiert werden.

Öffnungszeiten Wahllokal Gemeindeverwaltung, Schulackerstrasse 4:

  • Samstag, 23. November 2024: 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Sonntag, 24. November 2024: 9.00 bis 11.00 Uhr
Symbolbild Abstimmung