Kopfzeile
Inhalt
Fälligkeit der Staats- und Gemeindesteuern 2024 am 30. September 2024
Per 1. Januar 2024 wurde der Bezug der Gemeindesteuern ab dem Steuerjahr 2024 an die kantonale Steuerverwaltung übertragen. Mit dieser Übertragung wird erstmalig für 2024 auch die Fälligkeit für die Gemeindesteuern analog der Staatssteuern übernommen. Dementsprechend sind die Gemeindesteuern 2024 am 30. September 2024 zur Zahlung fällig. Für Ausstände, die erst nach dem Fälligkeitstermin entrichtet werden, gilt ein Verzugszins von 4.75 %.
QR-Zahlteile für das Steuerjahr 2024 können beim Service Center des Geschäftsbereichs Steuerbezug der kantonalen Steuerverwaltung bezogen werden.
Bitte keine Zahlungen an die Gemeinde Münchenstein tätigen – automatische Umbuchungen und das Weiterleiten von Zahlungen von der Gemeinde an den Kanton finden nicht statt.
Die definitiv geschuldete Gemeindesteuer wird erst aufgrund der im Frühjahr 2025 einzureichenden Steuererklärung 2024 festgesetzt.