Kopfzeile
Inhalt
Zur Abstimmung vom 22. September 2024
Die Abstimmungsunterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel, Erläuterung zur Abstimmung) werden den Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten haben, sollten diesen bis spätestens Dienstag, 17. September 2024, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anfordern. Die Abholung muss persönlich erfolgen.
Eventuell fehlende Unterlagen (Stimmzettel) können bei der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten oder am Wahlwochenende direkt im Wahllokal angefordert werden.
Für die „Briefliche Stimmabgabe“ wird auf die Ausführungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises verwiesen. Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Die Stimmrechtsausweise können bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung unfrankiert der Post (B-Post) übergeben werden. Couverts, die im Anschluss der Post übergeben werden, können bis Donnerstag vor der Abstimmung via A-Post übermittelt werden und müssen selbst frankiert werden.
Öffnungszeiten Wahllokal Gemeindeverwaltung, Schulackerstrasse 4:
- Samstag, 21. September 2024: 18.30 bis 20.00 Uhr
- Sonntag, 22. September 2024: 9.00 bis 11.00 Uhr
Für die kantonale Abstimmung zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes hat die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft ein kurzes erklärendes Video produziert, um die Inhalte möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Der Spot ist auf der Website sowie auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar: www.bl.ch/abstimmungsvideos.