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Japankäfer – Melde- und Bekämpfungspflicht Massnahmen in Münchenstein bis 30. September 2024

25. Juli 2024

Kürzlich wurden mehrere Exemplare des invasiven Japankäfers in der Brüglinger Ebene gefunden. Der Kanton Basel-Landschaft hat umgehend Tilgungsmassnahmen verfügt und ein Überwachungsnetz mit Lockfallen installiert. In den letzten Tagen wurden erneut vereinzelte Käfer an neuen Standorten gefunden. Aus diesem Grund werden die Befallsherd- und Pufferzone den neuen Gegebenheiten angepasst. Zudem hat der Kanton Basel-Landschaft die Allgemeinverfügung angepasst, welche am 25. Juli 2024 rechtsgültig wird.

Die betroffenen Gemeinden erhalten wöchentlich (jeweils am Mittwoch) einen aktualisierten Bericht zugestellt. Bei allfälligen Änderungen betreffend Befallsherd- und Pufferzone sowie betreffend Massnahmen aktualisiert die Gemeinde daraufhin den vorliegenden Beitrag auf der Homepage.

Da die Gemeinde Münchenstein im Befallsherd und in der Pufferzone liegt, gelten folgende Massnahmen ab sofort voraussichtlich bis zum 30. September 2024:

Befallsherd: (siehe Karte unten folgend als pdf-Dokument)

  1. Bewässerungsverbot von Rasen und mit Gras bewachsenen Grünflächen Das Giessen von Pflanzen sowie Gemüse im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, sofern in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen.
  2. Kein Grüngut aus dem Befallsherd hinaustransportieren Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, wird der Wegtransport von Grüngut untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Die Grünabfuhr in Münchenstein findet wie gewohnt statt.
  3. Keinen Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportieren So wird verhindert, dass Larven oder Käfer, die sich im Kompost befinden, in andere Gebiete verschleppt werden.
  4. Fahrzeuge und Geräte reinigen Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen den Befallsherd nur verlassen, wenn sie mit Wasser gereinigt wurden. So besteht kein Risiko, dass Erde und darin befindliche Larven verschleppt werden.
  5. Kein Bodenmaterial aus dem Befallsherd hinaustransportierenBodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 cm darf nicht hinaustransportiert werden. Für die Zeit vom 1. Oktober 2024 bis 31. Mai 2025 können auf Gesuch hin vom Ebenrain Ausnahmen bewilligt werden, wenn das Material zu einer Deponie geht, mit der Bedingung, dass in der Deponie das mit Japankäfer belastete Material mit mindestens 2 Metern unbelasteter Erde überdeckt und während des Transports alle Massnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung des Japankäfers zu vermeiden.
  6. Keine Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Substrat aus dem Befallsherd hinaustransportieren. Der Ebenrain kann Ausnahmen bewilligen.

Pufferzone: Hier gelten die gleichen Massnahmen wie im Befallsherd – mit dem Unterschied, dass das Bewässern von Gras- und Rasenflächen erlaubt ist.

Wer einen Japankäfer auffindet, ist aufgerufen, diesen zu fotografieren und das Bild per E-Mail an Eleonor Fiechter vom Pflanzenschutzdienst, Ebenrain-Zentrum Kanton BL, zu senden: eleonor.fiechter@bl.ch.

Weitere Informationen des Zentrum Ebenrain siehe HIER

Japankäfer

Zugehörige Objekte

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Japankäfer Befallsherd Münchenstein erweitert (Karte) (PDF, 992.28 kB) Download 0 Japankäfer Befallsherd Münchenstein erweitert (Karte)
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