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Gemeindepräsidium Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 – Stille Wahl

17. April 2024

Bis zur Eingabefrist vom 8. April 2024, 12.00 Uhr, sind für das Gemeindepräsidium Münchenstein gleich viele Wahlvorschläge wie zu Wählende eingegangen.

Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte nach § 30 Absatz 4 hat die Geschäftsprüfungskommission als Erwahrungsinstanz festgestellt, dass die Stille Wahl für die Neuwahl des Gemeindepräsidiums Münchenstein für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 zustande gekommen ist.

Unter Vorbehalt des Entscheids über allfällige Beschwerden gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte und der Erwahrung, wird als Gemeindepräsidentin in stiller Wahl als gewählt erklärt:

  • Jeanne Locher-Polier (bisher)

Allfällige Beschwerden gegen diese Stille Wahl sind innert drei Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, einzureichen.

Der auf den 9. Juni 2024 angesetzte Wahlgang wird dementsprechend widerrufen.