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Schutz- und Schonzonenplanung

Die Wohn- und Siedlungsqualität ist ein wichtiges gesellschaftliches Bedürfnis. In diesem Zusammenhang stellen sich neben den städtebaulichen Qualitäten der Bauten auch Fragen der Identität. Die Gemeinde hat die Aufgabe, die wesentlichen Charakteristika Münchensteins als Zeugen des kulturellen Erbes zu bewahren. Dabei sollen nicht ausschliesslich kulturhistorisch wichtige Einzelbauten erhalten werden, sondern jene Gebäude und Siedlungsteile, welche die Geschichte der Siedlungsentwicklung in Münchenstein widerspiegeln. Fachliche Grundlage dafür bilden einerseits das Basellandschaftliche Bauinventar (BIB) sowie das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS).

Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1087 vom 15. August 2017 genehmigte der Regierungsrat BL die Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung und setzte diese in Rechtskraft. Die nutzungsplanerische Behandlung der im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) und im BIB (Bauinventar Basel-Landschaft) inventarisierten Objekte war nicht Teil der Revision der Zonenvorschriften Siedlung und erfolgte im Rahmen eines separaten Planungsverfahrens mit dem Titel "Schutz- und Schonzonenplanung". Damit konnte der umfassenden und vielschichtigen Thematik der Unterschutzstellung, Erhaltung und Weiterentwicklung historisch wertvoller/bedeutender Gebäude in Münchenstein inhaltlich angemessen Rechnung getragen werden. Die Gemeinde legte dabei grossen Wert auf den direkten und offenen Dialog mit den betroffenen Grundeigentümerschaften.

Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2022-1932 vom 20. Dezember 2022 hat der Regierungsrat Basel-Landschaft die Mutation Schutz- und Schonzonenplanung zu den Zonenvorschriften Siedlung mit Ausnahmen, Auflage und Änderung genehmigt und somit in Rechtskraft gesetzt. Mit Rechtskraft der Schutz- und Schonzonenplanung setzt die Gemeinde Münchenstein eine wichtige Planungspendenz aus der Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung um.

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