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Sperrgut (brennbar)

Sperrgut

Wie entsorge ich Sperrgut richtig?

Grobsperrgut ist mit der richtigen Anzahl Sperrgutmarken versehen am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr am Strassenrand bereitzustellen.

 

Was gehört in die Sperrgut-Sammlung?

Als Sperrgut zählen sperrige, brennbare Gegenstände bis maximal 25kg und 2m Länge, 1m Breite und 50cm Höhe (z.B. Matratzen, Sofas, Teppiche, Schränke, Tische, Veloreifen, etc.).

 

Nicht in die Sammlung gehört:
Für unbrennbares Sperrgut wie

  • Geschirr
  • Porzellan
  • Bauschutt
  • Spiegel
  • Fensterglas,
  • Blumenkisten etc.

wird seit dem 1. Januar 2023 keine Haus-zu-Haus Sammlung mehr angeboten. Solche Materialien sind kostenpflichtig in einem der regionalen Entsorgungs- und Recyclingzentren zurückzugeben.

 

Gebühren

Die Sperrgutabfuhr ist gebührenpflichtig. Zur Bezahlung der Abfuhrgebühr sind blaue Sperrgutmarken (Entsorgungsgebühren) in der erforderlichen Anzahl aufzukleben.