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Sperrgut (brennbar)
Wie entsorge ich Sperrgut richtig?
Grobsperrgut ist mit der richtigen Anzahl Sperrgutmarken versehen am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr am Strassenrand bereitzustellen.
Was gehört in die Sperrgut-Sammlung?
Als Sperrgut zählen sperrige, brennbare Gegenstände bis maximal 25kg und 2m Länge, 1m Breite und 50cm Höhe (z.B. Matratzen, Sofas, Teppiche, Schränke, Tische, Veloreifen, etc.).
Nicht in die Sammlung gehört:
Für unbrennbares Sperrgut wie
- Geschirr
- Porzellan
- Bauschutt
- Spiegel
- Fensterglas,
- Blumenkisten etc.
wird seit dem 1. Januar 2023 keine Haus-zu-Haus Sammlung mehr angeboten. Solche Materialien sind kostenpflichtig in einem der regionalen Entsorgungs- und Recyclingzentren zurückzugeben.
Gebühren
Die Sperrgutabfuhr ist gebührenpflichtig. Zur Bezahlung der Abfuhrgebühr sind blaue Sperrgutmarken (Entsorgungsgebühren) in der erforderlichen Anzahl aufzukleben.