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Kommunale Baugesuche
Der Gemeinderat Münchenstein erteilt Baubewilligungen für:
a. | freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist. |
b. | Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung. |
c. | Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers. |
d. | Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang. |
e. | Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege. |
f. | Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan. |
g. | Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken. |
h. | Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung. |
Bei den untenstehenden Links sowie bei den Publikationen finden Sie weitere wichtige Informationen und Formulare.
Links
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
Fax 061 416 11 97
bauverwaltung@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 55
Jessica.Russo-Nibali@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 78
Fax 061 416 11 97
dominique.vaneekhout@muenchenstein.ch
Zugehörige Objekte
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2.4 Raum und Umwelt | 061 416 11 50 | bauverwaltung@muenchenstein.ch |