Kopfzeile
Inhalt
Gesuch um Patentbewilligung und Zufahrtsbewilligung
Die Gemeinde ist seit dem 1. Januar 2004 für die Erteilung der Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen für Anlässe (von Vereinen, Institutionen etc.) zuständig. Sie teilt ihre Entscheide den kantonalen Behörden mit und ist für den Vollzug besorgt.
Nicht bewilligungspflichtig sind Take-away-Betriebe (Imbissbuden etc.), Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.
Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist weiterhin die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
5.5 Gemeindepolizei | 061 416 11 02 | polizei@muenchenstein.ch |