Kopfzeile
Inhalt
Reklame-Gesuch
Wenn Sie an der Fassade Ihres Geschäfts, Ladens oder Ihres Bürogebäudes eine Reklametafel, Firmenschrift oder Leuchtreklame anbringen resp. auf Allmend eine Aussenreklame (Plakatstellen, Werbefahnen etc.) aufstellen möchten, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde.
Gesetzliche Grundlagen:
- Reklamereglement
- Verordnung zum Reklamereglement
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
2.2 Tiefbau | 061 416 11 50 | bauverwaltung@muenchenstein.ch |