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Niederlassungsausweis (Heimatausweis)
Ziehen Sie als Aufenthalter/in in eine andere Gemeinde?
Hier erhalten Sie einen Niederlassungsausweis, der bestätigt, dass Sie die Niederlassung in unserer Gemeinde behalten und weiterhin in Münchenstein stimmberechtigt und steuerpflichtig bleiben. Der Ausweis wird im Normalfall für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Für eine längere Dauer nehmen Sie bitte Kontakt mit den Einwohnerdiensten auf.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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1.1 Einwohnerdienste | 061 416 11 00 | einwohnerdienste@muenchenstein.ch |