Kopfzeile
Inhalt
Abmeldung/Wegzug ins Ausland
Sie ziehen ins Ausland? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wegzug ins Ausland CH-Bürger
Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten Münchenstein um den Wegzug vorzunehmen und gehen anschliessend in die Finanzabteilung um ihre Steuerangelegenheiten zu regeln. Die persönliche Meldung über den Wegzug ins Ausland hat frühestens 6 Wochen und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug zu erfolgen.
Für die Wegzugsmeldung benötigen wir Folgendes:
- Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
- Exakte Wegzugsadresse (Ausland)
Wegzug ins Ausland ausländische Staatsangehörige mit ordentlicher Steuerpflicht oder Quellensteuer
Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten Münchenstein um den Wegzug vorzunehmen und gehen anschliessend in die Finanzabteilung um ihre Steuerangelegenheiten zu regeln. Die persönliche Meldung über den Wegzug ins Ausland hat frühestens 6 Wochen und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug zu erfolgen.
Für die Wegzugsmeldung benötigen wir Folgendes:
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung im Original
- Exakte Wegzugsadresse (Ausland)
Nach der erfolgreichen Abmeldung von der Gemeinde erhalten Sie am Schalter eine Wegzugsmeldung, welche Sie für die Abmeldung bei der Krankenkasse, Pensionskasse, etc. vorlegen können.
Tipp
Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die Primeo Energie, die IWB, Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihren Wegzug ins Ausland frühzeitig zu informieren.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Vertretungsvollmacht.pdf (PDF, 304.45 kB) | Download | 0 | Vertretungsvollmacht.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
1.1 Einwohnerdienste | 061 416 11 00 | einwohnerdienste@muenchenstein.ch |