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Invasive Neophyten

Was sind invasive Neophyten?

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die bei uns natürlicherweise nicht vorkommen und nach 1492 durch den Menschen eingeführt wurden. Einiger dieser Arten verwildern und breiten sich rasant aus, was ökologischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden verursachen kann. Bei diesen Arten handelt es sich um die sogenannten invasiven Neophyten.

Anpassung Freisetzungsverordnung

Seit dem 1. September 2024 dürften bestimmte invasive Neophyten in der Schweiz nicht mehr verkauft, verschenkt oder eingeführt werden. Zu diesen Arten gehören unter anderem der Kirschlorbeer, der Japanische Staudenknöterich, der Riesen-Bärenklau und die Amerikanische Goldrute. Die vollständige Liste der verbotenen und regulierten Arten können im Anhang 2.1 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt nachgelesen werden.

Fachgerechte Entsorgung

Ein wichtiger Faktor für den nachhaltigen Erfolg bei der Bekämpfung von invasiven Neophyten ist die fachgerechte Entsorgung, bei der das vermehrungsfähige Pflanzenmaterial mit Hilfe von hohen Temperaturen verbrannt wird. Der einfachste Weg, um invasive Neophyten korrekt zu entsorgen, ist durch die normale Hauskehrrichtabfuhr im Abfallsack. Gemäss Merkblatt des Kantons ist unter Einhaltung bestimmter Bedingungen auch die Entsorgung mittels Grünabfuhr oder Kompostierung möglich:

  • In Abfallsack oder Grünabfuhr muss:
    Vermehrungsfähiges Pflanzenmaterial wie Samen, Früchte, Blüten und Wurzeln
     
  • Nur in Abfallsack muss:
    Ganze Pflanze der Ambrosia, des Essig- und Götterbaums und des Japanischen Staudenknöterichs
     
  • Auf den Gartenkompost (Privat- oder Quartierkompost) darf:
    Nicht fortpflanzungsfähiges Pflanzenmaterial wie Stiel und Blätter

Im Zweifelsfall wird immer die Entsorgung via Abfallsack empfohlen!

Neophytensack

Demnächst stellt die Gemeinde im Rahmen eines Pilotprojeks interessierten Bewohnenden den Neophytensack zur Verfügung. Weitere Infos folgen auf den gemeindeüblichen Informationskanälen.

Weitere Informationen

Auf der Website des Kantons finden Sie weitere Infos und Merkblätter zum Thema invasive Neophyten.

Kontakt

2.4 Raum und Umwelt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
Fax 061 416 11 97
bauverwaltung@muenchenstein.ch
Vegh Marina
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 13 09
marina.vegh@muenchenstein.ch

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