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Besuch von Tages- und Nachtstätten

Pflege- oder betreuungsbedürftigen Personen im AHV-Alter, welche aufgrund einer ärztlichen Verordnung regelmässig eine Tages- oder Nachstätte besuchen, um Angehörige zu entlasten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beiträge.

Im Merkblatt finden Sie detaillierte Informationen dazu.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei den Sozialen Diensten.

Merkblatt

Antragsformular

Reglement (noch nicht genehmigt)

Verordnung (noch nicht genehmigt)

Zugehörige Objekte