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Betreuung und Pflege zu Hause

Privatpersonen, welche regelmässige und unentgeltliche Pflege- oder Betreuungsleistungen im Haushalt einer pflege- oder betreuungsbedürftigen Person im AHV-Alter leisten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beiträge.

Im Merkblatt finden Sie detaillierte Informationen dazu.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei den Sozialen Diensten.

Merkblatt

Antragsformular

Reglement (noch nicht genehmigt)

Verordnung (noch nicht genehmigt)

Zugehörige Objekte