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Allgemeine Informationen
Das Baugesuchswesen im Kanton Baselland in Kürze
Baugesetze und Zuständigkeiten sind in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Baselland ist für das kantonale Baugesuchswesen das Bauinspektorat Basel-Landschaft in Liestal zuständig. Für das kommunale Bewilligungswesen ist der Gemeinderat Münchenstein zuständig. Die Zuständigkeiten werden in den Rubriken "Kantonale Baugesuche" sowie "Kommunale Baugesuche" erklärt.
Anlaufstelle für Fragen
Unabhängig davon, ob es sich um ein kantonales oder kommunales Baugesuch handelt, dient die Gemeinde grundsätzlich als erste Anlaufstelle für Fragen zum Baugesuchswesen. Unsere Fachstelle steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Pro Jahr werden in Münchenstein über 200 Projektanfragen, Bau- und Nachtragsgesuche bearbeitet. Im Rahmen des kantonalen Baugesuchsverfahrens steht der Gemeinde ein Vernehmlassungs- und Antragsrecht zu. Dies hat innert der gesetzlich festgelegten Auflagefrist von 10 Tagen unabhängig des Umfangs zu erfolgen.
Übersicht über wichtige Links und Downloads
In der Wegleitung Baugesuch des Kantons Baselland finden Sie wichtige Informationen zum Thema.
Die geltenden Zonenvorschriften, welche Auskunft über die zulässige Art der Bebauung geben, finden Sie hier.
Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen innerhalb des Siedlungsperimeters
Bauten und Anlagen die keiner Baubewilligung bedürfen sind in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz aufgeführt (§ 94) (http://bl.clex.ch/frontend/versions/817). Die Erstellung von Bauten und Anlagen sind immer mit viel persönlichem Engagement und finanziellem Aufwand verbunden. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere zu beachten, dass auch die Errichtung von baubewilligungsfreien Vorhaben nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften entbindet. Wir empfehlen daher Bauwilligen, rechtzeitig vor Inangriffnahme von planerischen und baulichen Massnahmen, die Bauverwaltung Münchenstein zu kontaktieren. Diese Fachstelle berät Sie gerne darüber, ob Ihr Projekt bewilligungsfrei ist und wenn zutreffend, welche Bauvorschriften dennoch zwingend zu beachten sind. So können u.a. auch mögliche nachbarliche Unstimmigkeiten im Vorfeld vermieden werden.
Bauten und Anlagen ausserhalb des Siedlungsperimeters
Ausserhalb des Siedlungsperimeters sind grundsätzlich sämtliche zonenkonforme Bauten und Anlagen bewilligungspflichtig. Die Zuständigkeit für diese Fälle liegt beim Bauinspektorat Basel-Landschaft.
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
Fax 061 416 11 97
bauverwaltung@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 55
Jessica.Russo-Nibali@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 78
Fax 061 416 11 97
dominique.vaneekhout@muenchenstein.ch
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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2.4 Raum und Umwelt | 061 416 11 50 | bauverwaltung@muenchenstein.ch |