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Geburt
Ist die Geburt im Spital erfolgt, erstattet das Spital die Geburtsanzeige an das zuständige Zivilstandsamt. Die Geburt des Kindes wird den Einwohnerdiensten direkt vom zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt und von diesem auch beurkundet.
Nach dem Eintrag der Geburt in das Einwohnerregister werden die Erziehungsberechtigten von den Einwohnerdiensten dazu aufgefordert, die Konfession des Kindes mitzuteilen und innert drei Monaten den Nachweis einer schweizerischen Krankengrundversicherung einzureichen.
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 00
Fax 061 416 11 99
einwohnerdienste@muenchenstein.ch
Niederlassungsbescheinigung
Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen Nachweis über Ihren Wohnsitz, resp. wie lange Sie in unserer Gemeinde wohnhaft sind?
Die Niederlassungsbescheinigung erhalten Sie gegen Vorweisung eines Personalausweises am Schalter der Einwohnerdienste oder online
Eine Niederlassungsbescheinigung kostet Fr. 10.--
- Preis
- Fr. 10.-- (bei Postversand + Fr. 3.--)
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1.1 Einwohnerdienste | 061 416 11 00 | einwohnerdienste@muenchenstein.ch |