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Erwahrung Wahlen Gemeinderat

17. April 2024

Gemäss § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte stellt die Erwahrungsinstanz nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 2) das Ergebnis von Gemeindewahlen verbindlich fest. Erwahrungsinstanz für die Wahlen des Gemeinderates ist gemäss § 15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte die Geschäftsprüfungskommission.

Da innert der gesetzlich vorgegebenen Frist keine Beschwerden eingegangen sind, stellt die Geschäftsprüfungskommission die Erwahrung der Wahlergebnisse für die Neuwahlen der Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2028 fest:

  • Altermatt Daniel (bisher)
  • Knörzer Andreas (bisher)
  • Locher-Polier Jeanne (bisher)
  • Lüscher Ursula (bisher)
  • Meier David (bisher)
  • Nusch René (bisher)
  • Rehmann Dieter (bisher)