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Bioabfall

Bioabfall

In allen Haushalten fallen in der Küche, auf dem Balkon oder im Garten beträchtliche Mengen an organischen Abfällen an. Im Durchschnitt landen in der Schweiz 20-30% davon im Hauskehricht. Es lohnt sich deshalb das organische Material separat zu sammeln und der Bioabfall-Abfuhr mitzugeben. Das eingesammelte Material wird der Vergärungs- und Kompostierungsanlage in Pratteln zugeführt. Dort wird daraus Biogas, Treibstoff und Strom erzeugt. Neben der energetischen Verwertung kann mit der separaten Sammlung auch die anfallende Kehrichtmenge reduziert werden.

 

Kompostieren oder der Bioabfall-Abfuhr mitgeben?

Wenn immer möglich, sollten organische Abfälle aus Garten und Haushalt möglichst am Ort ihres Entstehens kompostiert werden. Die dezentrale Verwertung von Garten- und Küchenabfällen ist kostengünstig und ökologisch sinnvoll. Bereits heute kompostieren zahlreiche Münchensteiner Haushalte ihre Küchen- und Gartenabfälle im eigenen Garten.

Die Bioabfall-Abfuhr ist eine ergänzende Dienstleistung hierzu. Diese zielt in erster Linie darauf ab, künftig all jene organischen Abfälle, die heute im "Münchensteiner-Sagg" in der Kehrichtverbrennungsanlage landen, sinnvoll zu verwerten und im natürlichen Kreislauf zu erhalten. Des Weiteren können der Bioabfall-Abfuhr Materialien mitgegeben werden, die sich für die Kompostierung nicht eignen, wie z. B. Fleischabfälle oder auch überschüssige Mengen an Rasenschnitt.

 

Wie entsorge ich Bioabfall richtig?

 

Was gehört in die Bioabfall-Sammlung?

  • Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt
  • Stallmist von Kaninchen, Hamstern, Meerschweinchen
  • Obst, Früchte, Salat, Gemüse
  • Wurst, Fleisch (auch Knochen), Fisch
  • Brot, Toast, Zopf, Gebäck
  • Kaffee, Teesatz (lose oder samt Filter/Beutel)
  • Eier samt Eierschalen und –karton
  • Teigwaren (roh oder gekocht)
  • Getreide und Hülsenfrüchte
  • Kartoffelprodukte (Pommes Frites, Chips, etc.)
  • Milchprodukte (Butter, Käse, Milch, Rahm, etc.)
  • Süssspeisen (Schokolade, Kuchen, Torten, etc.)
  • Mehl, Zucker, Kleinmengen an Salz, Gewürze
  • Kochfett, alle Arten von Saucen

 

Nicht in die Bioabfallsammlung gehört:

In der Vergärungs- und Kompostieranlage nicht verwertbares Material gehört nicht in die Bioabfall-Sammlung. Dazu gehört:

  • Kunststoffe, PlastikAbfallsäcke
  • Verpackungen von Lebensmitteln und verpackte Lebensmittel
  • Fäkalien sowie Katzenstreu (KatzenWC)
  • Tierkadaver und Schlachtabfälle
  • Hygieneartikel und Windeln
  • Blumengestecke inkl. Fremdmaterial (Stützdraht, Steckmoos)
  • Pflanzentöpfe und –schalen
  • Tee und Kaffeekapseln
  • Wischgut und Staubsaugersäcke
  • Tabakwaren und Aschenbecherinhalte
  • Asche von Holz, Kohle etc.
  • Haare aus CoiffeurGeschäften
  • Reinigungs und Desinfektionsmittel, Medikamente, Farben, Lacke, Lösungsmittel
  • Mineralöl und Düngemittel
  • Batterien, Glas, PET, Metall, Aluminium, Weissblech, Textilien, u.ä.
  • Steine, Kies, Sand, Holz
  • Äste mit einem Durchschnitt grösser als 5 cm

 

Gebühren

Die Bioabfall-Sammlung ist gebührenpflichtig. Die Container sind mit entsprechenden Zeitvignetten (Jahres- oder Halbjahresvignetten) zu versehen (Entsorgungsgebühren).

 

Flyer Grüngut Separatsammlung der BioPower Anlage

Regelmässige Abfuhr