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Hauskehricht

Kehricht

Als Hauskehricht gilt grundsätzlich alles was brennbar ist und nicht separat gesammelt werden kann. Der gesammelte Hauskehricht gelangt in die Kehrichtverbrennungsanlage und wird dort verbrannt. Zurück bleiben Filterstäube, Schlacke und aussortiertes Metall. Die Filterstäube und die Schlacke werden in geeigneten Deponien abgelagert.

 

Wie entsorge ich Hauskehricht richtig?

Hauskehricht ist im zugelassen Gebührensack zu sammeln (Münchensteiner-Sagg in den Grössen 17l, 35l und 60l) und am wöchentlichen Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr morgens bereitzustellen.

 

Was gehört in den Hauskehricht?

Alles brennbare Material, welches im Münchensteiner-Sagg Platz hat und nicht einer Separatsammlung zugeführt werden kann.

 

Nicht in die Sammlung gehört:
Nicht in den Hauskehricht gehören:

  • Elektronische Geräte
  • Batterien und Akkus
  • Autoreifen
  • nicht brennbares Material
  • Materialen, welche einer Separatsammlung zugeführt werden können

 

Gebühren

Für den Hauskehricht sind gebührenpflichtige Säcke (Münchensteiner-Sagg)(Entsorgungsgebühren) zu verwenden.

Regelmässige Abfuhr